Da das Gelände zur linken Seite und nach hinten teilweise bis 2 m abfällt, werden wir um eine Auffüllung nicht herum kommen. Hier entstehen uns natürlich wieder zusätzliche Kosten, weshalb wir beschlossen haben, anfangs erst einmal abzuböschen und später evtl. mit L-Steinen das Grundstück abzufangen.
Das Grundstück links von uns wurde bereits verkauft und der Baubeginn ist für Herbst/Winter 2017 geplant. Der Architekt unserer zukünftigen Nachbarn kam auf uns zu, mit der Bitte eine Anböschungsvereinbarung aufsetzen zu dürfen. In dieser steht, dass wir damit einverstanden sind, dass eine Anböschung an der Nachbar-Garage bis Oberkante Bodenplatte vorgenommen wird. Die Zusatzkosten werden durch unseren Nachbarn getragen.
Nach Klärung mit unserer Architektin haben wir das Schreiben an das Landradsamt unterzeichnet.
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